Smart City Bamberg
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Programm Smart City Bamberg als Stabsstelle der Stadt Bamberg ist bemüht, seine Website smartcity.bamberg.de in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Smart City Bamberg ist bestrebt kontinuierlich die auf Grundlage der Einhaltung der fünf Konformitätsbedingungen der Web Content Accessibility Guideline (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA (EN 301 549) weiterzuentwickeln.
Smart City Bamberg bemüht sich um eine möglichst umfassende digitale Barrierefreiheit seiner Website, um allen Nutzern einen einfachen, leichten Zugang zu seinem Online-Angebot zu ermöglichen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website smartcity.bamberg.de ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierefrei. Daher erfüllt sie nicht vollständig die Anforderungen der WCAG 2.2.

2. Nicht barrierefreie Inhalte
Der gesamte Inhalt der Website ist in einfacher Sprache dargestellt und ein Barrierefreiheits-Assistent ermöglicht es allen Nutzern individuelle und passgenaue Einstellungen entsprechend ihrer Bedürfnisse vorzunehmen. Durch Klicken auf den Punkt „Einfache Sprache“ oder „Barrierefreiheit“ in der Navigation für alle Nutzer in der Desktop-Version bzw. im Menü in der mobilen Version zu erreichen. Nichtsdestotrotz bestehen teilweise noch Mängel, an deren Beseitigung gearbeitet wird.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.10.2025 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit von smartcity.bamberg.de auffallen, können Sie uns dies mitteilen: internet@stadt.bamberg.de. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist:
Stadtverwaltung Bamberg
Maximiliansplatz 3
96047 Bamberg
E-Mail: internet@stadt.bamberg.de

5. Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Barrierefreiheits-Assistent

Gefördert durch:

Durchgeführt vom Wirtschaftsreferat Bamberg

Referat für Wirtschaft und Digitalisierung